Anteilsvereinigung nach Zusammenlegung katholischer Kirchengemeinden
Leitsatz
1) Eine steuerbare und steuerpflichtige Anteilsvereinigung liegt auch dann vor, wenn sämtliche Anteile einer GmbH durch Zusammenlegung
mehrerer katholischer Kirchengemeinden nur noch von einer neu entstandenen Gemeinde gehalten werden.
2) Eine verfassungskonforme einschränkende Auslegung zum Schutz des aus Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV resultierenden
Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften kommt nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1286 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2017 S. 2731 JAAAG-53570
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FG Münster, Urteil v. 07.06.2017 - 8 K 3992/14 GrE
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