Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Vermietung und Verpachtung – Werbungskosten nach gescheitertem Anschaffungsgeschäft
Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts hätten führen sollen, schließt den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Im Urteilsfall gab der Kläger einem Immobilienmakler einen Millionenbetrag zum Kauf einer zur Vermietung vorgesehenen Immobilie. Der Makler veruntreute das Geld und wurde deswegen zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Später konnte der Kläger das avisierte Objekt doch noch erwerben. Das veruntreute Geld hat der Kläger bis jetzt noch nicht zurückbekommen. Diese verlorenen Aufwendungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten der später tatsächlich erworbenen Immobilie. D...