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Umsatzsteuer | Überlassung von Kaffeeautomaten und Kaffee
Die OFD Niedersachsen hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Kaffeeautomaten im Zusammenhang mit der Lieferung von Kaffeebohnen und -pulver geäußert ( NWB GAAAG-49262).
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit lfd. Nr. 12 der Anlage 2 zum UStG unterliegt die Lieferung von Kaffeebohnen und -pulver dem ermäßigten Steuersatz, während auf die Lieferung von zubereitetem Kaffee der Regelsteuersatz anzuwenden ist.