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Umsatzsteuer | Behandlung von Rabatten an private Krankenkassen
Ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, ist zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage berechtigt, wenn er diese Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert, die Apotheken die Arzneimittel steuerpflichtig an privat Krankenversicherte liefern, das Unternehmen der privaten Krankenversicherung seinen Versicherten die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet und der pharmazeutische Unternehmer aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Zahlung eines „Abschlags“ an das Unternehmen der privaten Krankenversicherung verpflichtet ist (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts in der Sache C-462/16 vom „Boehringer“).