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Arbeitsrechtliche Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-51658 Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die von Bundesarbeitsministerin Nahles und Bundesfinanzminister Schäuble angestoßenen Reformüberlegungen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zum Abschluss gebracht. Es wird im Grundsatz am in Kraft treten und zielt insbesondere darauf ab, dass Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Betrieben sowie bei geringverdienenden Beschäftigten selbstverständlich werden. Das Gesetz enthält ein ganzes Maßnahmenpaket, um auf freiwilliger Basis die weitere Verbreitung von Betriebsrenten voranzubringen. Dieser Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den Änderungen im Betriebsrentengesetz.
Ausführlicher Beitrag s. .
Das Sozialpartnermodell
[i]Arbeitsrechtlicher Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Einführung einer reinen BeitragszusageIm Zentrum bei den Maßnahmen im Arbeits- bzw. Betriebsrentenrecht steht die Einführung der reinen Beitragszusage auf tariflicher Basis, was den Kern des „Sozialpartnermodells Betriebsrente“ ausmacht. Bislang standen dem Arbeitgeber für sein Versprechen, seinem Arbeitnehmer später Betriebsrenten zu zahlen, nur Zusageformen zur Verfügung, die mit seiner originären Leistungspflicht oder zumindest seiner subsidiären Einstandspflicht einhergehen. Be...