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Stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-51655 Abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung, hat der BFH in seinem Urteil vom - VI R 75/14 NWB GAAAG-41508 entschieden, die Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung [i]BFH, Urteil vom 19.1.2017 - VI R 75/14 NWB GAAAG-41508 stufenweise zu berechnen ist. Diese neue Berechnungsmethodik wird regelmäßig zu einem höheren steuerlichen Abzug der außergewöhnlichen Belastungen und damit zu einer niedrigeren Einkommensteuer führen. Die geänderte Rechtsauffassung ist in allen erstmaligen sowie noch änderbaren Einkommensteuerfestsetzungen anzuwenden. Aus verfahrensrechtlicher Sicht ergeben sich hierbei verschiedene Fallkonstellationen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Erstmalige Einkommensteuerfestsetzungen
Laufende Einspruchs- bzw. Klageverfahren: [i]Neue Rspr. in anhängigen Verfahren uneingeschränkt zu berücksichtigen Die neue Rechtsprechung ist in anhängigen Einspruchsverfahren gegen Erstfestsetzungen uneingeschränkt zu berücksichtigen (§ 367 Abs. 2 AO). Gleiches gilt im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht. Die Klage ist entsprechend zu erweitern (§ 155 FGO i. V. mit § 264 Nr. 2 ZPO).
Unanfechtbarkeit: [i]Wirksamer Vorbehalt der Nachprüfung ermöglicht Änderung Ist die Einkommensteuerfestsetz...