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Zinsschranke
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Selbst wenn Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind, muss geprüft werden, ob diese auch in vollem Umfang gewinnmindernd berücksichtigt werden können. Übersteigen die Zinsaufwendungen betragsmäßig die Zinserträge, kann der übersteigende Betrag unter bestimmten Voraussetzungen nur noch anteilig gewinnmindernd berücksichtigt werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2100 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
2109 | Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen | |
2110 | Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten | |
2114 | Zinsen für Gesellschafterdarlehen | |
2117 | Zinsen an Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 25 % bzw. diesen nahe stehende Personen | |
2118 | Zinsen auf Kontokorrentkonten | |
2119 | Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen | |
2120 | Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten | |
2125 | Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören | |
2126 | Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens | |
2127 | Renten und dauernde Lasten | |
2129 | Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkei... |