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Sonstige Verbindlichkeiten
Zusammenfassung
Als sonstige Verbindlichkeiten sind solche auszuweisen, die nicht unter einen anderen Verbindlichkeitenposten des Bilanzschemas für Kapitalgesellschaften fallen. Der Ausweis von sonstigen Verbindlichkeiten dient u. a. dem Zweck der korrekten Aufwandsabgrenzung und gleichzeitig der richtigen Gewinnermittlung.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Verbindlichkeiten | 1700 | Sonstige Verbindlichkeiten |
1730 | Kreditkartenabrechnung | |
1732 | Erhaltene Kaution | |
1740 | Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | |
1736 | Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben | |
1741 | Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer | |
1747 | Verbindlichkeiten für Verbrauchsteuern | |
1749 | Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag | |
1754 | Steuerzahlungen an andere Länder | |
1767 | Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen | |
1768 | Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen | |
1771 | Umsatzsteuer 7 % | |
1776 | Umsatzsteuer 19 % | |
1789 | Umsatzsteuer laufendes Jahr | |
1790 | Umsatzsteuer Vorjahr | |
1791 | Umsatzsteuer frühere Jahre | |
1742 | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | |
1750 | V... |