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Leasing-Sonderzahlung – Verteilung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Wird im Rahmen eines Leasingvertrags eine Sonderzahlung geleistet, wirkt sich diese im Jahr der Zahlung nicht in voller Höhe gewinnwirksam aus, sondern muss auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4215 | Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
4570 | Mietleasing Kfz | |
4810 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | |
4965 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4815 | Kaufleasing |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6316 | Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
6560 | Mietleasing Kfz | |
6498 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | |
6840 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6250 | Kaufleasing |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
5... |