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Lexikon - Stand: 01.08.2024

Kapitalertragsteuer

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Bei bestimmten Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) an der Quelle erhoben. Damit wird nur der um den Kapitalertrag verminderte Nettobetrag ausgezahlt. Die buchhalterische Behandlung der Kapitalertragsteuer ist von der Rechtsform abhängig und insofern unterschiedlich.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
sonstige Wertpapiere
1349
Wertpapieranlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
Sonstige Vermögensgegenstände
1501
Sonstige Vermögensgegenstände – Restlaufzeit bis 1 Jahr
Variables Kapital
1810
Privatsteuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag
2213
Kapitalertragsteuer 25 %
2216
Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer 25 %
2219
Anrechnung/Abzug ausländische Quellensteuer
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
2625
Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Finanzanlagevermögen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG
2640
Zins- und Dividendenerträge

1.2 SKR 04


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HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Vermögensgegenstände
1301
Sonstige Vermögensgegenstände – Res...

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