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Lexikon - Stand: 28.05.2024

Forderungsberichtigung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Forderungen sind zum Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob sie noch voll werthaltig sind. Treten Umstände ein, die eine vollständige Werthaltung nicht mehr gewährleisten, ist eine Wertberichtigung bis hin zur Vollabschreibung vorzunehmen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0996
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr
0998
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1461
Zweifelhafte Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2400
Forderungsverluste (übliche Höhe)
2401
Forderungsverluste 7 % USt (übliche Höhe)
2406
Forderungsverluste 19 % USt (übliche Höhe)
2450
Einstellung in die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
2451
Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen
Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen übersch...

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