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Deliktsrecht | Werbe-E-Mails greifen in das Recht am eingereichten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein
Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. NWB TAAAE-47810). Eine wirksame Einwilligung in den Empfang elektronischer Post zu Werbezwecken setzt voraus, dass der S. 2325Adressat weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt, und dass klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen sie konkret erfasst. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung ist an den §§ 305 ff. BGB zu messen (vgl. NWB JAAAE-33614).
Der BGH hat dem Kläger einen Anspruch auf Unterlassung der Zusendung elektronischer Post mit werblichem Inhalt wegen eines rechtswidrig...