Die Beteiligten streiten um die Anerkennung der Berufskrankheiten (BK) Nr 1315 ("Erkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können."), Nr 4301 ("durch allergisierende Stoff verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.") und Nr 4302 ("durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.") der Anlage zur Berufkrankheiten-Verordnung (BKV).
Fundstelle(n): AAAAG-51363
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.03.2017 - L 10 U 185/15
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