Arbeitshilfe - Stand: 07.02.2018

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und des Vertrauensschutzes des § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2010

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Hier zur Frage der Verfassungsmäßigkeit und des Vertrauensschutzes des § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (BGBl I 2010, 1768), wenn in dessen zeitlichen Geltungsbereich erstmals die Umqualifizierung von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten, die bisher als Sonderausgaben im bestandskräftigen ESt-Bescheid 2005 berücksichtigt wurden, im Rahmen eines Antrags auf Berücksichtigung in einem Verlustfeststellungsbescheid zum 31. Dezember 2005 begehrt wird. Welche Bedeutung kommt hierbei der nach der damaligen Rechtsauffassung vorliegenden Unzulässigkeit eines Einspruchs gegen die ESt-Festsetzung 2005 über 0 € ESt mangels Beschwer zu?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
OAAAG-51247