Verbrannt und verbannt
[i]Bilder, die vom G20-Gipfel in Hamburg bleibenVom G20-Gipfel in Hamburg sind mir leider in erster Linie Bilder von Rauchsäulen über Altona und ein anarchistisches Flammeninferno in der Sternschanze in Erinnerung geblieben. Doch gab es auch sachliche Ergebnisse. Zu den steuerlichen Problemen der Weltwirtschaft enthält die Abschlusserklärung der G20 u. a. den Satz: „Als wichtiges Instrument in unserem Kampf gegen Korruption, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche werden wir die wirksame Umsetzung der internationalen Standards zur Transparenz wirtschaftlich berechtigter juristischer Personen und Rechtskonstrukte einschließlich der Verfügbarkeit von Informationen im innerstaatlichen sowie im grenzüberschreitenden Kontext erhöhen.“
[i]StUmgBG ist direkte Folge der 2016 aufgedeckten „Panama Papers“Deutschland ist gewillt, zu liefern. Aber auch andere Staaten werden die „Rechnung“ zahlen. Ich denke da an Panama: An erster Stelle ist das StUmgBG als unmittelbare Folge der 2016 aufgedeckten „Panama Papers“ zu nennen (dazu Welker ab ). Das Gesetz wird die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Briefkastenfirmen in Steueroasen deutlich erschweren. Vor allem das höhere Entdeckungsrisiko wird präventiv wirken. [i]Das Bundeskriminalamt hat alle Panama-Bank- und Kanzleidaten aufgekauft Zweitens hat das BKA zur steuerstrafrechtlichen Aufarbeitung der Causa die vollständigen Panama Papers für 5 Mio. € gekauft. Die hessische Finanzverwaltung wird die riesige Datenmenge zentral nach deutschen Verdachtsfällen durchsuchen. Drittens haben Deutschland und Panama im Juni ein Abkommen über den automatischen Austausch in Steuersachen vereinbart. Dieser Datenaustausch [i]Neues Abkommen zum Informationsaustausch mit Panama ab 2018soll bereits ab 2018 gelten. Zudem hat Panama mit weiteren Staaten Tax Information Exchange Agreements (TIEA) geschlossen, um den Ruch der Steueroase zu verlieren. Dieses Ziel dürfte der mittelamerikanische Staat erreichen. Der Preis dafür ist die Verbannung eines nicht unwesentlichen Wirtschaftsfaktors. Das „Geschäftsmodell“ Briefkastenfirma ist damit erledigt. Es riecht nur nicht so verbrannt wie am Schulterblatt im Hamburger Schanzenviertel.
Das [i]Wozu die Beschränkung auf Drittstaat-Gesellschaften?muss nicht schlecht sein. Aber warum gelten die Meldepflichten des StUmgBG nicht für EU-Gesellschaften? Vielleicht kommt der Tag, an dem wir erfahren, dass Verdachtsfälle in Malta und Zypern ähnlich zahlreich sind wie jene am Isthmus von Panama.
Gut hingegen ist: Es finden sich andernorts Beispiele für einen erfolgreichen „klassischen“ Wirtschaftsaufbau in vergleichsweise kleinen Staaten mit wirkungsvollen Vereinfachungen für die Praxis (s. Antoš ab zur Umsatzsteuer in Tschechien).
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 14 / 2017 Seite 1
NWB XAAAG-51150