Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit – Nichterfassung von Einkünften beim Einscannen der Steuererklärung – Grob unachtsame
Bearbeitung von Prüfhinweisen
Leitsatz
Die unbewusste Nichterfassung erklärter Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei der Einkommensteuerveranlagung aufgrund eines
Fehlers beim Einscannen der Steuererklärung stellt unter Berücksichtigung der durch das Risikomanagement der Finanzverwaltung
vorgesehenen Arbeitsweise auch dann eine offenbare Unrichtigkeit und keinen Rechtsanwendungsfehler aufgrund mangelhafter Sachverhaltsaufklärung
dar, wenn sie auf die grob unachtsame Bearbeitung von Prüfhinweisen zurückzuführen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1315 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2017 S. 2483 AAAAG-51081
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.02.2017 - 14 K 3554/14 E
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