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Einkommen-/Lohnsteuer | Verbindliche Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl 2016 I S. 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle – DLS) verbindlich festgeschrieben. Die DLS ist für ab dem aufzuzeichnende Daten anzuwenden. Die bisher im NWB EAAAD-86452 (BStBl 2011 I S. 675) ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS ist damit überholt. Nach § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG i. V. mit § 4 Abs. 2a LStDV haben Arbeitgeber die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten der Finanzbehörde nach einer amtlich vorgeschriebenen einheitlichen digitalen Schnittstelle elektronisch bereitzustellen. Dies gilt unabhängig von dem vom Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm. Zur Vermeidung unbilliger Härten kön...