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Track 08 | Sachzuwendungen: Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt dem Abzugsverbot
Wer bei Geschenken an Geschäftsfreunde zusätzlich die pauschale Einkommensteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG, die durch die Zuwendung an den Beschenkten ausgelöst wird, übernimmt, ist nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 € übersteigt. Das Abzugsverbot ist auch dann anzuwenden, wenn die 35 €-Grenze erst aufgrund der Höhe der Pauschalsteuer überschritten wird.
Die pauschale Einkommensteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG ist keine Unternehmenssteuer eigener Art. – Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Was sich nach einer juristischen Spitzfindigkeit anhört, hat große praktische Auswirkungen. Übernimmt nämlich der Schenker – wie üblich – die pauschale Einkommensteuer, die durch die Zuwendung an den Beschenkten ausgelöst wird, ist dies als weiteres Geschenk anzusehen. Überschreiten die Sachzuwendungen und das Steuer-Geschenk zusammen im Wirtschaftsjahr bei einem Empfänger 35 €, greift das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG.
Ihren Mandanten erläutern Sie den Hintergrund am besten so: Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn...