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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 295/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wird der behauptete Anspruch darauf gestützt, dass die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V eingetreten sei, ist die allgemeine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) statthaft.

2. Der Beginn der Frist des § 13 Abs. 3a S. 1 SGB V hängt nicht davon ab, wann der Krankenkasse die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorliegen.

3. Der Eintritt der Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V bewirkt einen Anspruch auf Gewährung der beantragten Leistung als Sachleistung.

Fundstelle(n):
OAAAG-50518

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LSG Bayern, Urteil v. 12.01.2017 - L 4 KR 295/14

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