Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen
für ein Studium der Theaterwissenschaften: Vorliegen eines hinreichend
erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhangs
Leitsatz
Dienen
Aufwendungen nicht dazu, später Erwerbseinnahmen zu erzielen, so
kommt ein (Sonderausgaben-)Abzug nicht in Betracht. Ob ein hinreichend
erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang zu bejahen ist, ist unter
Berücksichtigung der Gesamtumstände des Streitfalls zu beantworten.
Dabei kann auch das Alter des Steuerpflichtigen als ein Umstand
herangezogen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1422 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2017 S. 3827 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2017 S. 754 WAAAG-50216
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 16.05.2017 - 4 K 41/16