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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 P 55/16

Leitsatz

Leitsatz:

Die Verjährung eines Beitragsanspruchs in der privaten Pflegeversicherung wird durch die Zustellung eines Mahnbescheides nur gehemmt, wenn der Antrag auf Erlass eines solchen hinreichend individualisiert worden ist. Die Individualisierung kann bei einheitlichem Lebenssachverhalt in einem anschließenden Klageverfahren nachgeholt werden.

Fundstelle(n):
QAAAG-49986

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.05.2017 - L 5 P 55/16

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