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Anwendungsfragen zum InvStG 2018
Das BMF hat sich zur Bestimmung der Teilfreistellungssätze nach § 20 des Investmentsteuergesetz in der am geltenden Fassung geäußert (/16/10010 NWB IAAAG-47864).
Das BMF beantwortet in dem Schreiben u. a. folgende Fragen:
Voraussetzungen eines Aktienfonds und eines Mischfonds (§ 2 Abs. 6 und 7 InvStG);
Kapitalbeteiligungen (§ 2 Abs. 8 InvStG);
Immobilienfonds (§ 2 Abs. 9 InvStG).