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Bankrecht | Sittenwidrige Laufzeit eines „Überbrückungskredits“
Gewährt (bzw. besichert) ein Kreditinstitut einem in der Krise befindlichen Unternehmen einen sog. Überbrückungskredit, um dessen notwendigen Finanzierungsbedarf bis zur Vorlage eines Sanierungskonzepts und der ggf. anschließenden Sanierungsfinanzierung (vgl. dazu NWB XAAAF-75914) sicherzustellen, kann die Frage, ab welcher Laufzeit ein Darlehen in diesem Sinne dabei sittenwidrig ist, nicht pauschal, sondern nur aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung des einzelnen Vertrags unter Berücksichtigung aller den Vertrag kennzeichnenden Umstände beantwortet werden ( NWB MAAAF-74373). Die Grenze zwischen dem, was erlaubt ist, und dem, was für den redlichen Verkehr unerträglich und deshalb sittlich unstatthaft ist, ist mithin nicht anha...