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NWB-EV Nr. 7 vom Seite 250

EUErbVO: Vermögensübertragungen mit Lebensversicherungen außerhalb des Nachlasses

Auswirkungen in der Beratungspraxis

Dr. Daniel Welker

Vermögensübertragungen stehen aufgrund des Generationswechsels auf der Tagesordnung. Ein nicht selten in der Nachlassplanung eingesetztes Gestaltungsmittel stellen Lebensversicherungsverträge dar, da mit ihnen Vermögen außerhalb des Nachlasses übertragen werden kann. In der Regel werden derartige Lebensversicherungsverträge als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall i. S. von §§ 328, 331 BGB ausgestaltet. Zwar nimmt die seit dem geltende Europäische Erbverordnung (EUErbVO) Vermögensübertragungen zu Lebzeiten von ihrem Anwendungsbereich aus. Wie aber steht es um Vermögensübertragungen mit Lebensversicherungen und der Anwendbarkeit der EUErbVO bzw. den hiermit zusammenhängenden Fragen in der Praxis? Der vorliegende Beitrag (in Fortsetzung zu NWB-EV 2/2017 S. 64) gibt Antworten zu dieser Fragestellung und zeigt die Auswirkungen in der Beratungspraxis auf.

Kernaussagen
  • Aufgrund der Öffnungsklausel des Art. 23 EUErbVO sind bei Vermögensverfügungen durch einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Anrechnungsvorschriften ausländischer Erbstatute zu berücksichtigen.

  • Dem Vermögensinhaber und Schenker sollte daher in der Praxis der ausdrückliche Vermerk empfohlen werden,...

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