Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge
1. Aufl. 2017
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§ 5 Muster Fremdenverkehrsbeitrag
I. Satzungsmuster für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags
Aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) in Verbindung mit Art. 6 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) erlässt die /der Gemeinde/Markt/Stadt/Zweckverband ……………………… folgende Satzung:
Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (FBS)
§ 1 Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung einen Fremdenverkehrsbeitrag.
§ 2 Beitragsschuldner, Beitragstatbestand
(1) Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, die offenen Handelsgesellschaften und die Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
(2) Der Bund und die Länder sind vom Beitrag befreit.
§ 3 Beitragsmaßstab
(1) Durch den Beitrag wird der besondere wirtschaftliche Vorteil, der dem Beitragsschuldner innerhalb eines Kalenderjahres durch den Fremdenverkehr mittelbar oder unmittelbar erwächst, abgegolten.
(2) Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpfl...