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Keine Vorsteueraufteilung einer Bank nach dem Philipowski-Verfahren
Das verwirft die Berechnung des Vorsteuerschlüssels einer Bank nach der sog. Philipowski-Methode. Es handele sich um die Vermischung verschiedener Methoden, nicht aber um ein – von Gesetzes wegen erforderliches – einheitliches Verfahren.
A. Leitsätze des Gerichts (Auszug)
[…] 2. Als „sachgerecht“ i. S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG gilt nach der Rspr. des BFH […] ein den Vorgaben des Art. 173 MwStSystRL entsprechendes Aufteilungsverfahren, das – objektiv nachprüfbar – nach einheitlicher Methode die beiden „Nutzungsteile“ eines gemischt verwendeten Gegenstands oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet. Entscheidend für die Anerkennung der Ermittlung der nicht abziehbaren Vorsteuer-Teilbeträge im Wege einer „sachgerechten Schätzung“ ist deshalb, dass das angewandte Ermittlungsverfahren des Unternehmers nicht zu einer willkürlichen Bestimmung insbesondere der abziehbaren Teilbeträge führt.
3. Die von einem Kreditinstitut zur Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern […] angewendete Philipowski-Methode stellt keine sachgerechte Schätzung i. S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG dar, weil es an der von der Rspr. geforderten objektiv nachprüfbaren einheitlichen Methode fehlt. […]