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Vertretungsberechtigung des Steuerberaters vor Behörden und Gerichten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAG-47575 Als „Helfer in Steuersachen“ ist der Steuerberater zur umfassenden Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten befugt. Aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis kann er überdies Mandanten auch in einer Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten. Insofern ergeben sich gleichsam fachlich wie wirtschaftlich interessante Tätigkeitsfelder.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund
Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege ( NWB GAAAD-85141). Das erfordert in vielen Fällen auch die Vertretung des Auftraggebers vor Behörden und Gerichten. Der Umfang der Befugnis richtet sich dabei nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen und dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Verwaltungs- und Sozialrecht
[i]Vertretungsberechtigung z. B. in AbgabeangelegenheitenProblematisch ist vor allem der Umfang der Vertretungsberechtigung vor den Verwaltungs- und Sozialbehörden sowie vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Hierzu ist in der Vergangenheit eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen ergangen, die die praktische Relevanz dieser Tätigkeitsfelder für den Steuerberater und seinen Auftraggeber deutlich erkennen lassen. Nach einer Grundlagenentscheidung des BVerwG im ver...