Stromsteuerentlastung: Entlastungsberechtigter bei Betrieb eines
Unternehmens des produzierenden Gewerbes durch einen Dienstleister –
Konzernabhängige GmbH als kleinste rechtlich selbständige Einheit
i.S.d. § 2 Nr. 4 StromStG
Leitsatz
Stellt eine Personengesellschaft einer GmbH aufgrund eines Vertrages über Produktionsleistungen das Arbeitsgerät und die
Arbeitsmittel sowie sämtliche zu verarbeitenden Rohstoffe für die Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen durch
die bei der GmbH angestellten Arbeitnehmer zur Verfügung, ist sie nicht Entlastungsberechtigter des für betriebliche Zwecke
der GmbH entnommenen Stroms, da sie die Verpackungsmittel nicht selbst hergestellt hat.
Der Umstand, dass es sich bei der GmbH um eine von der Personengesellschaft beherrschte Konzerngesellschaft handelt, ändert
an der zivilrechtlichen und damit auch stromsteuerrechtlichen Selbständigkeit der GmbH als kleinste rechtlich selbständige
Einheit i.S.d. § 2 Nr. 4 StromStG nichts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAG-47734
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 03.05.2017 - 4 K 1995/16 VSt
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