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StuB 12/2017 S. 488

Vergütung des vorläufigen Sachwalters

Dem vorläufigen Sachwalter sind gem. NWB JAAAF-83553 die Tätigkeiten zu vergüten, die ihm vom Gesetz, vom Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in wirksamer Weise übertragen worden sind (vgl. NWB WAAAF-79941). Bei beantragter Eigenverwaltung kann im Eröffnungsverfahren der vorläufige Sachwalter vom vorläufigen Gläubigerausschuss mit Zustimmung des Schuldners beauftragt werden, einen Insolvenzplan auszuarbeiten; weitere Aufgaben können dem vorläufigen Sachwalter auf diesem Weg über sein von Gesetz und Insolvenzgericht festgelegtes Tätigkeitsfeld hinaus nicht übertragen werden. Schließlich hat der Senat entschieden, dass der vorläufige Sachwalter im Rahmen seiner Überwachungs- und Kontrolltätigkeit die Eigenverwaltung...

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