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Gerichtliche Überprüfung von Schätzungen des FA; keine ernstlichen Zweifel an Hinzuschätzungen mittels Quantilsschätzung
(1) Im finanzgerichtlichen Verfahren kann gem. nrkr. NWB DAAAG-40469 (BFH-Az.: IV B 4/17, EFG 2017 S. 537) das Gericht im Rahmen der ihm nach § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz FGO obliegenden eigenen Schätzungsbefugnis die Schätzung des FA prüfen und als eigene übernehmen. Es kann sich dann darauf beschränken, substantiierten Einwendungen des Stpfl. gegen die Schätzung des FA nachzugehen. (2) Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG besteht zwar keine Pflicht zum Führen eines Kassenbuchs. Dennoch müssen aber nach Geldeingang chronologisch geordnete Aufzeichnungen vorliegen, die über eine bloße Belegsammlung hinausgehen. Nur bei Vorlage solchermaßen geordneter und vollständiger Belege kann eine Einnahmen-Überschussrechnung für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen. (3...