Kosten- und Leistungsrechnung
3. Aufl. 2017
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II. Kostenartenrechnung
1. Aufgaben der Kostenartenrechnung
71Die Kostenartenrechnung ist die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie ist zugleich die Grundlage für die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung.
Wesentliche Aufgaben der Kostenartenrechnung sind:
die Feststellung der in einer Abrechnungsperiode verursachten Kosten nach Art und Höhe des Anfalls,
die Gliederung der Kosten nach der Zurechenbarkeit in Einzel-, Gemein- und Sondereinzelkosten,
die Aufteilung der Kosten nach der Abhängigkeit von der Beschäftigung in fixe (unveränderliche) und variable (veränderliche) Bestandteile.
Im Rahmen der Feststellung der einer Abrechnungsperiode zuzuordnenden Kosten werden die Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I) übernommen, soweit sie durch die betriebliche Leistungserstellung verursacht worden sind. Bestimmte Aufwendungen, wie Urlaubslöhne, Weihnachtsgratifikationen u. Ä, werden nicht in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, mit dem ausgabewirksamen Betrag in die Kostenrechnung übernommen. Sie werden auf die Monate verteilt, in denen sie verursacht worden sind. So ist z. B. innerhalb der Kostenrechnung bereits ab Januar monatlich 1/12 der voraussichtlic...