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FG Münster Beschluss v. - 12 V 1479/05 G,U,F

Gesetze: AO § 162 Abs 2, AO § 158, AO § 147 Abs 1 Nr 5, AO § 147 Abs 1 Nr 1, FGO § 69

Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung mangels Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Gastronomiebetrieb (Eiscafé und Pizzeria)

Leitsatz

Im summarischen Verfahren ist eine Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen nicht zu beanstanden, wenn im Rahmen der Außenprüfung festgestellt wird, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, weil die Kassenführung schwerwiegende Mängel aufweist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2005:0630.12V1479.05G.U.F.00

Fundstelle(n):
IAAAG-47167

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 30.06.2005 - 12 V 1479/05 G,U,F

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