Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen in einem Pflegeheim nach § 35a EStG
Leitsatz
Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 1 kann auch für Pflege und Betreuungsleistungen in einem Seniorenwohnheim in Anspruch
genommen werden, soweit dort ein eigener Haushalt des Bewohners vorliegt.
Ein eigener Haushalt liegt vor, wenn die Räumlichkeiten von ihrer Ausstattung her für eine eigenständige abgeschlossene Haushalts-und
Wirtschaftsführung des Bewohners geeignet sind. Dazu muss die Wohnung Bad, Küche, Wohn-und Schlafbereich umfassen, individuell
genutzt werden können und abschließbar sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1349 Nr. 16 ErbStB 2017 S. 274 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2017 S. 1933 XAAAG-46660
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 28.02.2017 - 9 K 400/16
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