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Einkommensteuer | Streitwertbegrenzung in Kindergeldsachen
Das entschieden, dass der Streitwert bei Kindergeldsachen auch niedriger sein kann als der Jahresbetrag des Kindergelds.
Im Streitfall hatten die Eltern wegen der Gewährung von Kindergeld für die Monate Januar bis September 2015 für ihren noch im Studium befindlichen Sohn vor dem Finanzgericht geklagt und die Klage dann später zurückgenommen. Bei der Festsetzung des Streitwerts ging die Kostenbeamtin von einem Streitwert in Höhe von 3.776 € aus und rechnete vor, dass sich der Streitwert aus dem Jahresbetrag des Kindergelds (12 • 184 € = 2.272 €) und der bis zur Klageerhebung im August 2015 zu zahlenden Kindergeldbeträge (8 • 188 € = 1.504 €) zusammensetze. Das Finanzgericht verminderte den Streitwert auf 1.656 € und erklärte, de...