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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 471/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Eintritt der Genehmigungsfiktion gemäß § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V führt nicht nur zu einem Kostenerstattungsanspruch für eine selbstbeschaffte Leistung, sondern begründet auch einen Sachleistungsanspruch zu Gunsten des Berechtigten.

2. Der Ausnahmetatbestand des § 13 Abs. 3a S. 9 SGB V (Leistungen der medizinischen Rehabilitation) ist eng auszulegen und erfasst Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V in der Regel nicht.

3. Der Sinn und Zweck des § 96 Abs. 1 SGG verlangt eine Einbeziehung des die Fiktion zurücknehmenden Bescheides in das Verfahren über die Kostenerstattung bzw. den Sachleistungsanspruch.

Fundstelle(n):
RAAAG-46166

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Nutzungsdauer:
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LSG Bayern, Urteil v. 31.01.2017 - L 5 KR 471/15

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