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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 4192/15

Leitsatz

Leitsatz:

Die im Verfahren nach § 7a SGB IV von der DRV Bund getroffene Feststellung, dass die Tätigkeit "als mitarbeitender Gesellschafter" der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt, ist nicht bestimmt genug im Sinne von § 33 SGB X und daher rechtswidrig, wenn der Beteiligte sowohl als Rechtsanwalt als auch als Prokurist tätig ist und für beide Tätigkeiten eine Vergütung erhält.

Fundstelle(n):
FAAAG-46144

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.02.2017 - L 11 R 4192/15

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