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Track 06 | Lohnsteuer: Zusätzliche Alternativen im Lohnsteuerabzugsverfahren
Das BMF hat die Aufteilung des Arbeitslohns nach einem DBA in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Arbeitslohnteil im Lohnsteuerabzugsverfahren erleichtert. Die Grundsätze des Schreibens sind spätestens für den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem zufließen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.
Das Bundesfinanzministerium hat zwei Verwaltungsanweisungen zum internationalen Steuerrecht ergänzt. Zum einen das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2014 zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen. Zum anderen den sog. Auslandstätigkeitserlass. Die über 30 Jahre alte Anweisung regelt die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten. Die gute Nachricht lautet: Im Lohnsteuerabzugsverfahren gibt es künftig zusätzliche Alternativen.
Lässt sich Arbeitslohn einem Staat nicht direkt zuordnen, ist dieser bislang bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und im Lohnsteuerabzugsverfahren stets aufzuteilen – nach den im Inland und den im Ausland verbrachten tatsächlichen Arbeitstagen innerhalb eines Kal...