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NWB Nr. 22 vom Seite 1643

Musterklage wegen zu geringer Kinderfreibeträge

[i] BdSt, Pressemitteilung vom 4.5.2017 Der BdSt lässt prüfen, ob die Kinderfreibeträge im Jahr 2014 zu niedrig waren. Dazu unterstützt der Verband das Gerichtsverfahren eines Familienvaters vor dem BFH (Az.: III R 13/17). Konkret geht es um die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 falsch bemessen war. Nach dem 9. Existenzminimumbericht musste für Kinder im Jahr 2014 ein Existenzminimum in Höhe von 4.440 € steuerfrei bleiben. Der Gesetzgeber gewährte Eltern jedoch nur einen Kinderfreibetrag [i]Zur Anrufung des BVerfG s. auch NWB 13/2017 S. 921in Höhe von 4.368 € und blieb damit um 72 € hinter den Vorgaben zurück. Das BMF hat bereits auf entsprechende Streitverfahren reagiert, denn die Steuerbescheide bleiben in puncto Kinderfreibetrag automatisch offen.

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