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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AS 232/16

Die 1987 geborene Klägerin zu 1. und ihre 2012 geborene Tochter, die Klägerin zu 2., wenden sich gegen die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den 1986 geborenen, im gegenständlichen Zeitraum von Juli bis Dezember 2013 ebenfalls im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Vater der Klägerin zu 2., M B(B). Dieser besuchte in jener Zeit ein Studium an einer privaten, staatlich nicht anerkannten Ausbildungsstätte, der S GmbH B.

Fundstelle(n):
GAAAG-45607

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.03.2017 - L 18 AS 232/16

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