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Die Hinweis- und Warnpflichten des Steuerberaters im Spannungsfeld zur Insolvenzanfechtung von Honoraren
[i]Römermann, Sanierungshandbuch für Steuerberater, NWB Verlag Herne, 2017, ISBN: 978-3-482-66761-9 Steuerberater befinden sich in einer Zwickmühle. Weisen sie ihre Mandantin auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder handelsbilanzielle Überschuldung hin, unterstellt ihnen der möglicherweise erst viele Jahre später ins Amt gelangende Insolvenzverwalter der früheren Mandantin die Kenntnis von deren drohender Zahlungsunfähigkeit. Der Berater ist dann verpflichtet, seine Honorare ab dem Zeitpunkt der Kenntnis an die Insolvenzmasse zu erstatten, obwohl er seine Leistungen ordnungsgemäß erbracht und Anspruch auf die Honorare hatte. Honorare in oft fünf- und sechsstelliger Höhe müssen erstattet werden. Unterlässt der Berater den Hinweis, droht ihm wegen Verstoßes gegen seine Hinweis- und Warnpflichten ebenfalls eine persönliche Haftung. Dieses Haftungsrisiko wurde durch die Rechtsprechung des BGH in der Vergangenheit erheblich begrenzt, durch das nunmehr ergangene NWB JAAAG-37973 aber deutlich ausgeweitet.
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