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FG des Saarlandes  v. - 1 K 1250/15

Gesetze: KraftStG § 9 Abs. 2KraftStG § 3d Abs. 1KraftStG § 3d Abs. 4 StVZO § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StVG§ 1 Abs. 1 S. 1 StVG § 6 Abs. 1 Nr. 2 FZV § 3 FZV § 14 Abs. 6

Keine Befreiung eines vor dem zum Elektroauto umgebauten Fahrzeugs von der Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

1. Ein Fahrzeug kann nicht gemäß § 3d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn es vor dem unter Ausbau eines vorhandenen Verbrennungsmotors zum reinen Elektrofahrzeug umgerüstet und als solches zum Straßenverkehr zugelassen wird.

2. Die Änderung eines PKW mit Verbrennungsmotor in ein Elektrofahrzeug führt infolge der Änderung der ursprünglich genehmigten Fahrzeugart zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug bedarf nach der Umrüstung einer neuen Zulassung – also einer behördlichen Erlaubnis, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen. Es spricht einiges dafür, dass für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung diese erstmalige Zulassung des Fahrzeugs als Elektrofahrzeug maßgeblich ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UVR 2017 S. 235 Nr. 8
TAAAG-45539

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG des Saarlandes v. 18.01.2017 - 1 K 1250/15

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