Keine Befreiung eines vor dem zum Elektroauto umgebauten Fahrzeugs von der Kraftfahrzeugsteuer
Leitsatz
1. Ein Fahrzeug kann nicht gemäß § 3d KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn es vor dem unter
Ausbau eines vorhandenen Verbrennungsmotors zum reinen Elektrofahrzeug umgerüstet und als solches zum Straßenverkehr zugelassen
wird.
2. Die Änderung eines PKW mit Verbrennungsmotor in ein Elektrofahrzeug führt infolge der Änderung der ursprünglich genehmigten
Fahrzeugart zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug bedarf nach der Umrüstung einer neuen Zulassung – also einer
behördlichen Erlaubnis, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu setzen. Es spricht einiges
dafür, dass für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung diese erstmalige Zulassung des Fahrzeugs als Elektrofahrzeug
maßgeblich ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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