Lohnsteuer-Anmeldung: Umlagen-Zahlungen an Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als steuerpflichtiger Arbeitslohn?
Leitsatz
Umlagen an die VBL gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Arbeitslohn ist der geldwerte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Auch der auf den ArbN
entfallende Umlagenanteil stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und ist nicht steuerbefreit.
Die Erfassung von Umlagen, die der ArbG an die VBL abführt, verstößt nicht gegen das in Art. 3 GG verankerte Prinzip der
Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 866 Nr. 10 AAAAG-45528
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 21.02.2017 - 14 K 155/15
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