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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 141/16 EFG 2017 S. 1062 Nr. 13

Gesetze: AO § 356, AO § 357

Notwendiger Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung: Elektronische Einlegung - Angabe der E-Mail-Adresse des Finanzamts nicht erforderlich

Leitsatz

1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt, ist nicht "unrichtig" i. S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO.

2. Die Information in der Rechtsbehelfsbelehrung darüber, dass der Einspruch elektronisch eingelegt werden kann, ist ausreichend; nicht erforderlich ist die Angabe der E-Mail-Adresse des Finanzamts.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1062 Nr. 13
CAAAG-44914

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.02.2017 - 6 K 141/16

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