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Money, Money, Money – Die Ausbildungsvergütung
„I work all night, I work all day, to pay the bills I have to pay. Ain’t it sad? And still there never seems to be a single penny left for me. That’s too bad!“ Dieses von der Pop-Band ABBA beklagte Dilemma ist auch Azubis bestens bekannt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht wegen des besonderen Schutzbedürfnisses von Auszubildenden einen Anspruch auf eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung vor. Die Praxis zeigt, dass Auszubildende immer wieder Fragen zum Thema Ausbildungsvergütung haben.
Ein praktischer Fall
In der Berufsschule vergleichen die Auszubildenden Jana und Laura, die im August 2016 ihre Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel bei zwei nordhessischen Großhandelsunternehmen begonnen haben, ihren Ausbildungsvertrag. Dabei stellt Jana fest, dass ihre Vergütung stark von Lauras abweicht:
Aus dem Berufsausbildungsvertrag von Jana:
Der/die Auszubildende zahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung (§ 5); diese beträgt zurzeit monatlich brutto
675,00 € im ersten
727,00 € im zweiten
805,00 € im dritten
Ausbildungsjahr.
Aus dem Berufsausbildungsvertrag von Laura:
Der/die Auszubildende zahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung (§ 5); diese beträgt zurzeit monatlich brutto
831,00 ...