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FG München Urteil v. - 6 K 309/15 EFG 2017 S. 854 Nr. 10

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6

Steuerberatungskosten als Sonderausgaben bei einer Stiftung

Leitsatz

1. § 10 EStG ist auch bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens anwendbar. Steuerberatungskosten einer Stiftung des privaten Rechts sind deshalb als Sonderausgaben zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.

2. Der Abzug von Steuerberatungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Sonderausgabenabzug nur gegeben ist, wenn das subjektive Nettoprinzip berührt wird und dies bei einer Kapitalgesellschaft nicht in Betracht kommt.

3. Kosten für Gutachten zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken für Zwecke der Erbersatzsteuer gehen über eine bloße Sachverhaltsermittlung hinaus und gehören zu den Steuerberatungskosten i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 854 Nr. 10
BAAAG-44320

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 14.02.2017 - 6 K 309/15

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