Gesetzgebung | Finanzausschuss ergänzt Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (hib)
Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 18/11132, 18/11184) ein.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“ gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.
Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfes:
Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach § 169 AO sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld „regelmäßig zeitnah“ gestellt würden.
Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren.
Nach einem weiteren Änderungsantrag, der ebenfalls von der Koalition in das Gesetz eingefügt wurde, müssen bei Kreditkonten, bei denen der Kredit der Finanzierung privater Konsumausgaben dient, keine steuerliche Identifikationsnummern mehr erhoben werden. Dies gilt aber nur für Kreditrahmen bis 12.000 €.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich für die Schaffung einer Bundessteuerverwaltung ausgesprochen hatte.
Der Gesetzentwurf wird am in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 270 (Sc)
Fundstelle(n):
NWB WAAAG-43649