Steuerklassenklassifizierung für Zwecke der Schenkungssteuer bei
Zuwendungen des biologischen aber nicht rechtlichen Vaters an seine leibliche
Tochter
Leitsatz
Bei einer Geldschenkung des biologischen aber nicht rechtlichen Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungssteuer
die günstigere Steuerklasse I ein.
Die rechtliche Vaterschaft des Ehemannes der leiblichen Mutter schließt die Gewährung des Freibetrages nach § 15 Abs. 1 S.
1 Nr. 2 ErbStG für den leiblichen Vater nicht aus.
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 13 EFG 2017 S. 610 Nr. 7 ErbBstg 2017 S. 85 Nr. 4 ErbStB 2017 S. 98 Nr. 4 GStB 2017 S. 221 Nr. 6 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2017 S. 1070 UVR 2017 S. 171 Nr. 6 NAAAG-43571
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