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Deutsch-amerikanische Erbfälle
Besonderheiten und deren Besteuerung unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens
Grenzüberschreitende Erbschaften stellen die Erben oftmals vor große Herausforderungen. Nicht selten kommen sie erstmals mit einer fremden und zudem unbekannten Rechtsordnung in Berührung. Zeichnet diese Rechtsordnung dann auch noch ein uneinheitliches Bild, wenn es um das Erbrecht sowie insbesondere auch um die Besteuerung der Erbschaft bzw. des Nachlasses geht, ist eine Orientierung für die Erben kaum mehr ohne externe Beratungsunterstützung möglich. Umso wichtiger ist es, bereits zu Lebzeiten im Rahmen der Nachlassplanung, die sich aus dem Zusammenspiel unterschiedlicher Rechtsordnung ergebenden Fragestellungen durch qualifizierte Berater klären zu lassen und somit Handlungsoptionen aufgezeigt zu bekommen. Mit Eintritt des Todesfalls des Erblassers bleibt oftmals nur die Möglichkeit zu reagieren und zu versuchen, negative Rechtsfolgen so gut es geht zu begrenzen.
Im Falle einer Erbschaft mit Bezug zu den USA bestehen im Einzelfall regelmäßig nicht nur hinsichtlich des US-amerikanischen Erbrechts, sondern auch aufgrund der Fragen der Besteuerung der Erbschaft und der Anwendung des DBA USA/ErbSt zahlreiche Schwierigkeiten. Es ist daher angezeigt, ...