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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 2424/15 Kg,AO

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1EStG § 70 Abs. 2SGB III n.F. § 38 Abs. 3 Satz 2 AO § 37 Abs. 2 Satz 2

Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung: Meldung als Arbeitssuchender – Wirksame Bekanntgabe der Abmeldungsverfügung – Pflichtverletzung des arbeitsuchenden Kindes – Feststellungslast der Familienkasse

Leitsatz

  1. Die Kindergeldfestsetzung für ein volljähriges Kind, das das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und sich bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet hat, kann nur dann mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgrund seiner Abmeldung aus der Arbeitsvermittlung nachträglich aufgehoben werden, wenn ihm die Einstellungsverfügung wirksam bekannt gegeben wurde oder eine die Arbeitsagentur nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III n.F. zur Einstellung der Vermittlung berechtigende Pflichtverletzung vorliegt (vgl. , BFH/NV 2015, 15).

  2. Die Feststellungslast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt die Familienkasse.

Fundstelle(n):
FAAAG-43377

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 07.03.2017 - 10 K 2424/15 Kg,AO

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