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Vorsorge ist alles
Mit Hilfe des Antrags auf eine verbindliche Auskunft können Steuerpflichtige ihre geplanten, noch nicht verwirklichten Vorhaben beim Finanzamt absichern. Dass aber das Finanzamt die Möglichkeit hat, vorsorglich schon einmal einen Einspruch gegen eine noch gar nicht erteilte verbindliche Auskunft als unbegründet zurückzuweisen, ist uns neu.
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