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NWB Nr. 17 vom Seite 1328

Vorsorge ist alles

Mit Hilfe des Antrags auf eine verbindliche Auskunft können Steuerpflichtige ihre geplanten, noch nicht verwirklichten Vorhaben beim Finanzamt absichern. Dass aber das Finanzamt die Möglichkeit hat, vorsorglich schon einmal einen Einspruch gegen eine noch gar nicht erteilte verbindliche Auskunft als unbegründet zurückzuweisen, ist uns neu.

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.

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